Basel.- Die Mindestlöhne im Gastgewerbe werden für das kommende Jahr angepasst.
Sie steigen ab dem 1. Januar 2019 um 1 bis 1.3 Prozent.
Die Sozialpartner im Gastgewerbe haben dies heute bekannt gegeben.
Die Sozialpartner verhandeln gemäss Art. 34 L-GAV jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Auf Arbeitnehmerseite sind dies die Hotel & Gastro Union, die Syna und die Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, hotelleriesuisse sowie die Swiss Catering Association SCA.
Die Sozialpartner haben nun die neuen Mindestlöhne festgelegt. Der Entscheid wurde in den vergangenen zwei Wochen von allen involvierten Verbänden ratifiziert. Die Mindestlöhne werden nach Art. 10 und Art. 11 des Landesgesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes (L-GAV, Stand 1. Januar 2017) auf den 1. Januar 2019 – respektive bei Saisonarbeitsverträgen auf Beginn der Sommersaison 2019 – wie folgt erhöht:
Lohnkategorie | ab 1.4.2018 | ab 1.1.2019 |
Ia, ohne Berufsausbildung | CHF 3’435.- | CHF 3’470.- |
Ib, mit Progresso (5 Wochen) | CHF 3’637.- | CHF 3’675.- |
II, mit Berufsattest (2 Jahre) | CHF 3’737.- | CHF 3’785.- |
IIIa, mit Berufslehre (3 Jahre) | CHF 4’141.- | CHF 4’195.- |
IIIb, mit Berufsl. + 6 Tage WB | CHF 4’243.- | CHF 4’295.- |
IV, mit Berufsprüfung | CHF 4’849.- | CHF 4’910.- |
PraktikantInnen | CHF 2‘190.- | CHF 2‘212.- |
(detaillierte Angaben zu den Lohnkategorien siehe www.l-gav.ch)
*Ende der Medienmitteilung
Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, leider immer noch zu gering verglichen mit anderen Branchen und deren moderaten Arbeitszeiten. Zudem werden Löhne immer noch und teils unverständlicher Weise von höheren Berufsprüfungen abhängig gemacht. Jeglicher 100% Lohn unter CHF 4000.- bei Arbeiten bis spät abends und am Wochenende sind untragbar und müssen wirklich angehoben werden. Gerade hier haben alle Verbände noch sehr viel Potenzial.
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